Wir führen eine Informationsfreiheitssatzung ein. Die Informationsfreiheit gilt nach dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) dann, wenn Kommunen die Anwendung ausdrücklich in einer eigenen Satzung bestimmen. Bisher gibt es in Bürstadt keine solche Satzung, und es wird höchste Zeit. Das HDSIG ermöglicht Bürgerinnen den kostenlosen Zugang zu vielen amtlichen Dokumenten und erhöht die Transparenz der Verwaltung, und damit einher geht eine erhöhte Akzeptanz in der Bevölkerung für viele Vorgänge. Informationsfreiheit ist auch in Bürstadt ein selbstverständliches, unantastbares Gut!