Wertvolles grünes Erbe: Die Baumschutzsatzung

In Hessen können Bäume, Hecken und Alleen als „geschützte Landschaftsbestandteile“ unter Schutz gestellt werden, weil unser gemeinsames grünes Erbe einen unschätzbaren Wert hat. Bensheim, Lorsch und viele andere Städte sind diesen Schritt gegangen und haben entsprechende Satzungen erarbeitet. Eine solche Satzung stellt wertvolle Bäume ab einer bestimmten Größe unter Schutz und stellt sicher, dass eine Fällung nur dann genehmigt wird, wenn es triftige Gründe dafür gibt. Auch wir werden Gärten und Grünflächen ökologisch aufwerten. Wir pflanzen mehr Bäume und integrieren sie in Bebauungspläne. Wir verabschieden eine Baumschutzsatzung für Bürstadt mit klaren, transparenten Regeln und schaffen damit Rechtssicherheit für alle. Die Satzung sorgt für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen Einzelner und dem Wohl der gesamten Gemeinschaft. Indem wir unsere alten Bäume schützen, investieren wir direkt in die Gesundheit,
das Wohlbefinden und die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt.